Der Uferrandstreifen ist nun sichtbar
400 Pfähle entlang der Schwalm gesetzt
Im Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm wurden seit Januar 2023 über 400 Pfähle entlang der Schwalm und ihrer Nebengewässer gesetzt, um die geschützten Uferrandstreifen sichtbar zu machen.
Das im Jahr 2000 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren umfasst 278 Hektar und dient neben der Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen insbesondere der Landschaftspflege und dem Naturschutz. Die geschützten Uferrandstreifen begünstigen künftig die naturnahe Entwicklung der ,,Schwalm" und ihrer Auenflächen. Da hier der Gewässerabfluss verzögert und die Grundwasserbildung gefördert wird, leistet die Maßnahme einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, beantragten die Stadt Alsfeld und der Wasserverband Schwalm erfolgreich Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ zum Ankauf der notwendigen Flächen. Umgesetzt wurde die Flächenneuordnung entlang des Gewässers durch das Amt für Bodenmanagement Fulda (AfB).
Nachdem die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern abgeschlossen waren, konnten Dipl.-Ing. Dieter Stoppok (AfB) und Daniela Seltner-Völlinger (AfB) im Herbst 2022 die Besitzer in ihre neuen Flächen einweisen. Das Vorgehen wurde vorher mit Winfried Steuernagel, dem Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, abgestimmt.
Für die ausgewiesenen Uferrandstreifen gelten folgende Auflagen:
- Die ausgewiesenen Uferrandstreifen sind bis zu 10 m ab Böschungsoberkante des Fließgewässers der natürlichen Sukzession zu überlassen.
- Die darüberhinausgehenden Flächen können als extensives Grünland bewirtschaftet werden.
- Das extensiv bewirtschaftete Grünland darf maximal zweimal im Jahr gemäht werden.
- Auf den Flächen ist die Düngung mit mineralischem oder mit Wirtschaftsdünger sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten.
Ausbaumaßnahmen im Rahmen einer Flurbereinigung dienen der Stärkung des ländlichen Raums und werden durch die EU, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen finanziell stark gefördert.
Weitere Informationen: https://hvbg.hessen.de
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