23
August
2024

Ostalbkreis und 42 Kommunen gründen Kommunalanstalt Breitband Ostalb

Die neue "Breitband Ostalb KAöR" ist gegründet und hat ihre Arbeit aufgenommen. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats konnte Landrat Dr. Joachim Bläse bei der öffentlichen Gründungsversammlung im Juli im Aalener Landratsamt Vertreter aller 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises begrüßen, die neben dem Landkreis an der Kommunalanstalt beteiligt sind. Zum Vorstand der Anstalt wurde Manfred Fischer, Bürgermeister a. D. aus Neuler, gewählt.

Bild Ostalbkreis
Landrat Dr. Bläse (vorne Mitte), Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried (hintere Reihe ganz rechts) und Werner Riek vom Breitbandkompetenzzentrum des Landratsamts Ostalbkreis (mittlere Reihe ganz rechts) mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie kommunalen Vertretern. Bild Ostalbkreis

Notwendig geworden war die Gründung einer eigenen Breitband-Anstalt durch die Auflösung der Komm.Pakt.Net, einem interkommunalen Verbund von acht Landkreisen und über 200 Kommunen. Diesem Verbund hatten der Ostalbkreis und alle Ostalb-Kommunen seit 2015 angehört. Aufgabe der Komm.Pakt.Net war es, ein passives Glasfasernetz zu bauen oder zu verbessern, um die Bevölkerung mit leistungsfähiger Breitbandtechnologie zu versorgen. Als Nachfolgeorganisation für den Ostalbkreis und seine Kommunen übernimmt die Breitband Ostalb KAöR nun bereits bestehende Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag mit der Netcom BW.

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(V. l.) Stefan Jenninger, stv. Verwaltungsratsvorsitzender, Vorstand Manfred Fischer und Landrat Dr. Joachim Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender. Bild Ostalbkreis

"Aufgabe unserer neuen Breitband-Anstalt soll die Pachtabrechnung und das Pachtclearing zwischen dem Netzbetreiber Netcom BW und den Kommunen sein. Außerdem soll die Anstalt gegen Entgelt für die Kommunen weitere Dienstleistungen im Aufgabenbereich Breitband anbieten. Finanziert wird unsere Anstalt über jährliche Mitgliedsbeiträge, ein anteiliges Pachtclearing und Dienstleistungen", erläutert Verwaltungsratsvorsitzender Bläse.

Aus Sicht von Landkreis und Kommunen liegt der Vorteil einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts darin, dass es sich nicht um eine Aufgabenübertragung von der Kommune auf die Anstalt handelt. Vielmehr handelt es sich rechtlich um eine reine Durchführungsübertragung, das heißt die Kommune erhält weiterhin Fördermittel von Bund und Land und bleibt insbesondere Eigentümer des innerörtlichen, passiven Breitbandnetzes und der Landkreis Eigentümer des Backbone-Netzes. Auch eigenwirtschaftliche Netzausbauten von Telekommunikationsunternehmen sind damit weiter möglich.

Weitere Informationen: www.ostalbkreis.de

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