Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er bildet die Grundlage für die Regionalpläne, die beispielsweise Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gebiete für land- und forstwirtschaftliche Nutzung festlegen und ordnet auch die Beziehungen zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden in Bezug auf die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Der Hessische Landtag hat am heutigen Donnerstag der 4. Änderung des LEP 2000 und damit dem neuen Landesentwicklungsplan Hessen 2020 zugestimmt. Er wird mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtskräftig.