Das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) bietet die rechtliche Grundlage, innerstädtische Innovationsbereiche auszuweisen, in denen Grundstückseigentümer, Einzelhändler und Einzelhändlerinnen, Gastronomen und andere Dienstleister gemeinsam mit den Kommunen zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Quartiere durchführen können. Mit breiter Zustimmung wurde Anfang Februar vom hessischen Landtag die Gesetzesänderung beschlossen, die eine Verlängerung des Gesetzes bedeutet und einige sachgerechte Änderungen vornimmt, um die Anwendung in der Praxis zu erleichtern und damit die Voraussetzung für die Ausweisung neuer innerstädtischer Innovationsbereiche zu schaffen.